Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) GELTUNG DER BEDINGUNGEN, ANGEBOTE

  1. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle -auch zukünftigen- Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen mit Verbrauchern und Unternehmern. Der Besteller muss zudem das 18. Lebensjahr vollendet haben. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss kommt nicht schon durch die Annahme unseres Angebotes, sondern erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu widerrufen und die Ware zurückzusenden:Widerrufsbelehrung
    Widerrufsrecht für Verbraucher:
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (In den Zehn Morgen S. J. Montigny KG, In den Zehn Morgen 41, 55559 Bretzenheim, info@indenzehnmorgen.de, Tel: 0671-48313040, Fax: 0671-483130419) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist
    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns In den Zehn Morgen S. J. Montigny KG, In den Zehn Morgen 41, 55559 Bretzenheim/Deutschland zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
    Ende der Widerrufsbelehrung
  3. Vereinbarungen und sonstige Erklärungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und/oder sonstige Erklärungen zur Eigenschaft der gelieferten Weine werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

B) PREISE

  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Sämtliche Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Bei Anschlussaufträgen besteht keine Bindung an frühere Preislisten.
  3. Europaletten sind nicht im Preis enthalten und sind bei Anlieferung zu tauschen.

C) ZAHLUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG, UNSICHERHEITENEINREDE

  1. Zahlungen sind nach Erhalt der Weine und der Rechnung sofort ohne Abzug in der Weise zu leisten, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Die Zahlung mit Wechseln und Schecks bedarf unserer Zustimmung und erfolgt erfüllungshalber. Diskont, Spesen und Kosten trägt der Käufer.
  3. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Wir sind berechtigt, für Mahnungen eine Gebühr von 10,00 € je Mahnung zu berechnen.
  4. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind solchen falls ferner berechtigt, alle unverjährten und sonst einredefreien Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen und die Ermächtigung gemäß Buchstabe E, die Weine im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und die Kaufpreisforderungen einzuziehen, zu widerrufen. Bei Zahlungsverzug sind wir ferner berechtigt, die Weine nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzuverlangen sowie mit sofortiger Wirkung die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Weine zu untersagen. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung, insbesondere durch eine Bankbürgschaft, in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

D) AUSFÜHRUNG DER LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN UND -TERMINE

  1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet. Sollte die bestellte Ware nach Vertragsschluss ohne unser Verschulden dauerhaft nicht mehr lieferbar sein (z. B. durch höhere Gewalt oder durch sonst. Lieferengpässe), sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde erhält unverzüglich Auskunft über den Rücktritt. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle des Rücktritts erstattet.
  2. Für die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Weine ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden können oder von dem Käufer abgeholt werden sollen.
  3. Höhere Gewalt und ihr gleichstehende unvorhersehbare Ereignisse einschließlich Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und hoheitliche Maßnahmen befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht.

E) EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern
    a. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
    b. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt für den Fall eines etwaigen Weiterverkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des an uns zu zahlenden Kaufpreises zzgl. eines Aufschlags von 20 % an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden hiermit, die so abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei wir diese Ermächtigung im Falle des Zahlungsverzugs seitens des Kunden jederzeit widerrufen können.
  2. Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
    a. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis.
    b. Die von dem Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
    c. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
    d. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles (Ziffer i)) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
    e. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum – oder wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherung an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
    f. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung an den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung, bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Ermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
    g. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer.
    h. Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
    i. Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

F) MÄNGELRÜGEN

  1. Nur gegenüber Unternehmern gilt Folgendes:
    Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
  2. Das Vorhandensein einzelner korkkranker Flaschen gilt nicht als Mangel. Korkfehler sind ein unvermeidbares Risiko, für das auch Produzenten keine Haftung übernehmen. Ebenso wenig ist die Bildung von Kristallen ein Mangel.

G) VERSAND, TEILLIEFERUNG

  1. Die Lieferung erfolgt frei Haus.
  2. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
  4. Die Weine werden in 6-er Packungen geliefert. Für Ver-packung, Schutz und/oder Transporthilfsmittel im Übrigen sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers.
  5. Wir sind zu Teillieferung in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig.
  6. Auf Wunsch des Käufers werden auf seine Kosten die Weine durch uns gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden, sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Käufers nach eigenem Ermessen in begründeten Einzelfällen solche Versicherungen einzudecken.

H) GEWÄHRLEISTUNG

  1. Versteckte Mängel (also solche, die mit dem Geschmack, der Qualität des Weines oder z. B. der Beschaffenheit des Korkens zu tun haben) sind von der Gewährleistung ausgenommen. Wir verpflichten uns zur sachgemäßen Lagerung, Behandlung sowie zur ordnungsgemäßen Sichtprüfung aller angebotenen Weine, gewährleisten jedoch keine Ansprüche aus der etwaigen unsachgemäßen Lagerung durch den Hersteller, Importeur, Zwischenhändler oder der Spedition, die den Wein zugeliefert haben.
  2. Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen; ist der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
    Für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziffer I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten ein Jahr ab Lieferung.

I) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden; wir haften in diesem Umfang nicht für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
  2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.

J) RÜCKNAHME

Außerhalb unserer Gewährleistung nehmen wir Weine nur nach entsprechender Vereinbarung zurück. Der Kaufpreis wird abzüglich einer im Einzelfall abzustimmenden Kostenpauschale gutgeschrieben. Eine Barerstattung erfolgt nicht. Sonderlieferungen und für den Kunden beschaffte Weine werden keinesfalls zurückgenommen.

K) GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT

Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Bad Kreuznach für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschrift zuständigen Gericht erheben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

L) DATENSCHUTZHINWEIS

Wir erheben, verarbeiten oder nutzen die Kundendaten nur, soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist. Darüber hinaus gehende Datenerhebungen, -verarbeitungen oder -nutzungen erfolgen nur bei ausdrücklicher Einwilligung durch den Kunden oder soweit dies gesetzlich erlaubt ist. Weitergehende Informationen erhält der Kunde in einem separaten Datenschutzinformationsschreiben bei Bestellung. Alternativ kann der Kunde die Datenschutzinformationen auch auf unserer Homepage unter www.indenzehnmorgen.de einsehen.